Kulturförderungsleitbild

Das Kulturförderungsleitbild des Kantons Zürich wurde 2002 vom Regierungsrat genehmigt und legt längerfristige Perspektiven und Ziele fest.
Damit wird für die Fachstelle Kultur, die Kulturförderungskommission und die politischen Instanzen ein Bezugsrahmen für ihre kulturellen Entscheidungen geschaffen.

Das Kulturförderungsleitbild im PDF-Format

Leitlinien

Zentraler Teil des Leitbilds sind die "Leitlinien", welche die inhaltlichen Ziele und Schwerpunkte der kantonalen Kulturförderung beschreiben:

1. Der Kanton Zürich fördert das Kulturschaffen zu Stadt und Land

Die Kulturförderung des Kantons Zürich zielt auf das kulturelle Leben in den Städten wie in den Landgemeinden. Für das lokal ausgerichtete Kulturschaffen sind die Städte und Gemeinden die ersten Ansprechpartner. Der Kanton unterstützt diese in ihren kulturellen Bemühungen.

Nach der Verlagerung des Schwerpunkts der Kulturförderung auf das Opernhaus Zürich richtet der Kanton seine Förderung verstärkt auf die Erhaltung und Entwicklung der Strukturen und Aktivitäten des Kulturschaffens in Winterthur und in den Landgemeinden sowie auf die Entwicklung von freien Projektgruppen und einzelnen Kunstschaffenden.

Der Kanton Zürich stellt seine Kulturförderung periodisch in Frage und prüft alternative Förderungsmöglichkeiten.

Der Kanton ist sich der Bedeutung eines lebendigen und vielschichtigen Kulturlebens auch als wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor bewusst.

2. Der Kanton Zürich unterstützt ein breites Spektrum kultureller Erscheinungen

Der Kanton Zürich bekennt sich zu diesen Hauptaufgaben der staatlichen Kulturförderung:

  • Erhaltung des Kulturschaffens und Unterstützung der damit verbundenen Aufgaben der historischen Pflege, Aufbewahrung, Erforschung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes zur Wahrung der kulturellen Kontinuität.
  • Förderung der zeitgenössischen künstlerischen Produktion: Ermöglichen von kürzeren oder längeren Arbeitsprozessen, von Veranstaltungen und Projekten.
  • Förderung der Kunstvermittlung: Unterstützung der Bestrebungen, künstlerische Produktionen einem breiten Publikum näher zu bringen.

Der Kanton fördert Institute, Personen und Projekte aus den Sparten Literatur, bildende Kunst, Film, Video, Fotografie, Musik, Tanz, Theater, Architektur und angewandte Kunst; er zeigt sich gegenüber neuen Ausdrucksformen und grenzüberschreitenden Kunstvorhaben wie auch Projekten kultureller Minderheiten offen.

Die staatliche Kulturförderung erfolgt als Unterstützung von Pilotprojekten (mit dem Mut zum Risiko), als Qualitätsförderung (Pflege der Kontinuität) und im Sinne der Anerkennung (durch Auszeichnungen). Das ausserordentliche Ereignis bedeutet ebensoviel wie die langwierige Vermittlungsarbeit – für ein lebendiges Kulturleben bedingen sie sich gegenseitig.

Kulturförderung wahrt grösstmögliche Unabhängigkeit und erfolgt ohne Einschränkungen wie Alter, Geschlecht, politische Zugehörigkeit, Religion oder Nationalität.

Die kantonale Kulturförderung gilt sowohl traditionell gewachsenen als auch alternativen, neuen und experimentellen künstlerischen Ausdrucks- und Veranstaltungsformen, mit denen unterschiedliche Inhalte transportiert werden, die auf Zustimmung stossen oder Widerspruch provozieren können.

3. Der Kanton Zürich setzt kulturelle Schwerpunkte

Die Kulturförderung des Kantons Zürich baut ihre Schwerpunktarbeit aus, ohne dabei andere Bereiche – Sparten und Institute – zu vernachlässigen.
Das Opernhaus Zürich und das Theater für den Kanton Zürich bleiben die einzigen Institute, für die der Kanton die finanzielle Verantwortung trägt. Es werden keine weiteren Institute kantonalisiert.

4. Der Kanton Zürich zeichnet herausragendes Kunstschaffen aus

Der Kanton anerkennt herausragende und beispielhafte kulturelle Leistungen mit Preisen und Auszeichnungen, die jährlich in einer öffentlichen Veranstaltung überreicht werden.

5. Der Kanton Zürich ist offen für kulturelle Kooperationen

Der Kanton ist im Interesse einer dynamischen Kulturarbeit offen für Kooperationen. Er baut die bestehende Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen aus, und er sucht neue Kooperationsmodelle mit den Städten Zürich und Winterthur, mit anderen Kantonen und mit dem Bund. Er baut die Zusammenarbeit mit seinen Landgemeinden aus, und er kooperiert mit den Mitgliedern der Internationalen Bodenseekonferenz. Der Kanton prüft mögliche Formen der Zusammenarbeit mit Privaten: mit Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) oder mit Einzelpersonen. Soweit zweckmässig koordiniert er öffentliche und private Kulturförderung.

6. Der Kanton Zürich kommuniziert seine Kulturförderungsarbeit

Mit der aktiven Kommunikation seiner Kulturförderungsarbeit kommt der Kanton seiner Informationspflicht gegenüber den politischen Instanzen und der Öffentlichkeit nach; gegenüber den Betroffenen positioniert er damit das breite Engagement des Kantons für das kulturelle Schaffen. Adressaten sind die politischen Instanzen der Legislative und Exekutive, Kulturinteressierte, Kunstschaffende und die ganze Bevölkerung.

7. Der Kanton Zürich schafft die notwendigen strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für seine Kulturförderung

Der Kanton koordiniert die kulturellen Aufgaben der verschiedenen Verwaltungsbereiche.

Der Kanton stattet die Fachstelle Kultur mit den ihren Aufgaben adäquaten personellen Ressourcen aus.

Die kantonale Kulturförderung stützt sich auf Kommissionen, die der Fachstelle Kultur, der Direktion der Justiz und des Innern sowie dem Regierungsrat beratend zur Seite stehen.

Der Kanton trifft mit den regelmässig subventionierten Instituten (Beitragsberechtigten) Leistungsvereinbarungen.

Der Kanton stellt die seiner Bedeutung entsprechenden und für die Kulturförderung notwendigen finanziellen Mittel bereit.