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Gemeinden
Kultursubventionen an Gemeinden
Die Förderung kultureller Aktivitäten in den Gemeinden erfolgt durch die Subventionierung der kulturellen Saison- und Jahresprogramme in Form von Defizitdeckungsgarantien von bis zu 40 % der beitragsberechtigten Ausgaben.
Gesuchstellung
Die Gesuchstellung erfolgt durch politische Gemeinden, Ortsvereine, Kulturkommissionen und ähnliche Organisationen, wobei pro Gemeinde nur eine Gesuchseingabe berücksichtigt wird. Die Bündelung von Veranstaltungen zu einem Saison- oder Jahresprogramm ist durch die Gemeinde zu koordinieren.
Gesuche für einzelne Veranstaltungen können nicht entgegen genommen werden.
Für die Gesuchsstellung ist zwingend das Gesuchsformular zu verwenden.
Veranstaltungen
Subventionsberechtigt sind Saison- und Jahresprogramme mit mindestens acht Veranstaltungen, die öffentlich zugänglich sind, professionelles Kultur- und Kunstschaffen präsentieren und für welche die Gemeinde finanzielle Beiträge leistet.
Eingabefrist
Die Gesuchseingabe mittels des kantonalen Gesuchsformulars hat bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltungsperiode zu erfolgen.
Beitragshöhe
Bei der Bemessung der Beitragshöhe wird der Finanzkraft der Gemeinden Rechnung getragen und das kulturelle Engagement der Gemeinden sowie die Qualität und die Vielfalt des Kulturangebots gewichtet.
Weitere Informationen
Kontakt Gemeinden
Christophe Beil
Telefon
043 259 25 53
E-Mail
christophe.beil@ji.zh.ch
