Gemeinden

Kultursubventionen an Gemeinden

Die Unterstützung kultureller Veranstaltungen in den Gemeinden erfolgt durch die Subventionierung der kommunalen Kulturprogramme in Form von Defizitdeckungsgarantien von bis zu 40%.

Es werden Saison- oder Jahresprogramme geprüft, die eine abhängig von der Bevölkerungszahl erforderliche Mindestanzahl Veranstaltungen umfassen.

  • Gemeinden mit bis zu 4‘000 EinwohnerInnen: mindestens 4 Veranstaltungen
  • Gemeinden mit 4‘001 bis zu 8‘000 EinwohnerInnen: mindestens 6 Veranstaltungen
  • Gemeinden mit mehr als 8‘000 EinwohnerInnen: mindestens 10 Veranstaltungen

Die Bündelung der Veranstaltungen zu einem Saison- oder Jahresprogramm und die Gesucheingabe sind durch die Gemeinde zu koordinieren.

Die Eingabe mittels des Gesuchsformulars kann durch politische Gemeinden, Ortsvereine, Kulturkommissionen oder ähnliche Organisationen erfolgen. Berücksichtigt wird nur eine Eingabe pro Gemeinde. Ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden ist möglich.

Eingabefristen und Behandlungsverlauf

Das Gesuchsformular (einschliesslich Beilagen) ist bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Beitragsperiode schriftlich und elektronisch bei der Fachstelle Kultur einzureichen.

Das durch die Fachstelle geprüfte und allenfalls korrigierte Formular wird der Gemeinde zusammen mit der Mitteilung über die zugesicherte Defizitdeckungsgarantie (Verfügung) schriftlich und elektronisch zugestellt und ist für die Schlussabrechnung zu verwenden (Kolonne „Rechnung“).

Die Schlussabrechnung ist bis spätestens zwei Monate nach Ablauf der Beitragsperiode wiederum schriftlich (unterzeichnet, einschliesslich Beilagen und Einzahlungsschein) und elektronisch einzureichen.

Die elektronische Version von Gesuch und Abrechnung ist zuzustellen an: fachstellekultur@ji.zh.ch