Theater

Produktionsbeiträge

Theaterproduktionen und deren Aufführungen im Kanton Zürich können durch die Fachstelle Kultur mitfinanziert werden.

Es werden Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler gefördert, die ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt im Kanton Zürich haben.

Bei jedem Eingabetermin kann jeweils nur ein Gesuch pro Gruppe oder Einzelkünstlerin/-künstler entgegen genommen werden.

Beurteilungskriterien

  • Künstlerischer Leistungsausweis und Risikobereitschaft
  • Professionelle Umsetzung
  • Technische Realisierbarkeit
  • Plausibles Budget und realistischer Finanzierungsplan
  • Adäquate Organisationsstruktur
  • Aufführungsort
  • Resonanz in der Öffentlichkeit (Publikum, Medien, Fachwelt)

Eingabetermine für Gesuche

15. September für Produktionen, die in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres im Kanton Zürich zur Aufführung kommen (in begründeten Ausnahmefällen auch im Juli oder August des Folgejahres).

15. Februar für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte des gleichen Jahres zur Aufführung kommen (in begründeten Ausnahmefällen auch im Januar des Folgejahres).

Berechnung der Sozialkosten auf dem Gesuchsformular

Die Projektverantwortlichen eines Beitragsgesuchs sind verpflichtet, dass auf den Löhnen/Honoraren, welche im Gesuchsformular aufgeführt werden, die gesetzlichen Sozialabgaben (AHV/IV/ALV/UVG) berechnet und ausgewiesen werden.

Auflagen nach Zusprechung eines Produktionsbeitrags

Im Falle der Zusprechung eines Produktionsbeitrags sind verbindliche Auflagen einzuhalten. Informationen dazu finden sich im untenstehenden Merkblatt.