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Tanz
Produktionsbeiträge
Tanzproduktionen und deren Aufführungen im Kanton Zürich können durch die Fachstelle Kultur mitfinanziert werden.
Es werden Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler gefördert, die ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt im Kanton Zürich haben. Bei jedem Eingabetermin kann jeweils nur ein Gesuch pro Gruppe oder Einzelkünstlerin/-künstler entgegen genommen werden.
Beurteilungskriterien
- Künstlerischer Leistungsausweis und Risikobereitschaft
- Professionelle Umsetzung
- Technische Realisierbarkeit
- Plausibles Budget und realistischer Finanzierungsplan
- Adäquate Organisationsstruktur
- Aufführungsort
- Resonanz in der Öffentlichkeit (Publikum, Medien, Fachwelt)
Eingabetermine für Gesuche
15. September für Produktionen, die in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres zur Aufführung kommen (in begründeten Ausnahmefällen auch im Juli oder August des Folgejahres).
15. Februar für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte des gleichen Jahres zur Aufführung kommen (in begründeten Ausnahmefällen auch im Januar des Folgejahres).
Weitere Informationen
Kontakt Tanz
Sabina Brunnschweiler
Telefon
043 259 25 11
E-Mail
sabina.brunnschweiler@ji.zh.ch
