Musik

Produktionsbeiträge

Trompete auf Notenblatt

Die fachstelle Kultur fördert professionelle Musikschaffende, die ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt im Kanton Zürich haben. Subventioniert werden neue Produktionen mit Aufführungen im Knaton Zürich.

Beurteilungskriterien

  • Künstlerischer Leistungsausweis
  • Innovativität
  • Bezug zum Kanton und regionale Ausstrahlung
  • Professionalität in der Planung und Umsetzung
  • plausibles Budget und realistischer Finanzierungsplan
  • Resonanz in der Öffentlichkeit
  • Veranstaltungsort

Eingabetermine

15. Februar für Projekte, die in der zweiten Hälfte des gleichen Jahres realisiert werden.

15. September für Projekte, die in der ersten Hälfte des Folgejahres realisiert werden.

Konzertreihen, welche ein Kalenderjahr abdecken, müssen per 15. September des Vorjahres, saisonale per 15. Februar eingereicht werden. Es gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Berechnung der Sozialkosten auf dem Gesuchsformular

Die Projektverantwortlichen eines Beitragsgesuchs sind verpflichtet, dass auf den Löhnen/Honoraren, welche im Gesuchsformular aufgeführt werden, die gesetzlichen Sozialabgaben (AHV/IV/ALV/UVG) berechnet und ausgewiesen werden.

Im Falle der Zusprechung eines Produktionsbeitrags sind verbindliche Auflagen einzuhalten. Informationen dazu finden sich im untenstehenden Merkblatt.

Auflagen nach Zusprechung eines Produktionsbeitrags

Im Falle einer Zusprechung eines Produktionsbeitrags sind verbindliche Auflagen einzuhalten. Informationen dazu finden sich im untenstehenden Merkblatt.

Auflagen Produktionsbeiträge Musik