Literatur

Der Kanton fördert Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind, mit Werkbeiträgen und bereits publizierte Texte in Form von Auszeichnungen.

Beiträge an die Druckkosten von Publikationen sowie Beiträge an die Lebenshaltungskosten von Autorinnen und Autoren sind nicht möglich.

Werkbeiträge

Gesuchstellende Schriftstellerinnen und Schriftsteller müssen seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zürich haben.

Gesuche um Werkbeiträge müssen Textproben im Umfang von 20-30 Seiten sowie eine Beschreibung des Projektes und biografische Angaben zur Autorenschaft enthalten.

Eingabetermin für Gesuche um Werkbeiträge ist jeweils der 31. März.

Die Gesuche werden in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Literatur der Kulturförderungskommission beurteilt. Wichtigstes Kriterium für die Beurteilung ist die Qualität eines Textes.

Auflagen nach Zusprechung eines Werkbeitrags

Im Falle der Zusprechung eines Werkbeitrags sind verbindliche Auflagen einzuhalten.

Informationen dazu finden sich im untenstehenden Merkblatt.