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Literatur
Der Kanton fördert Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind, mit Werkbeiträgen und bereits publizierte Texte in Form von Auszeichnungen.
Beiträge an die Druckkosten von Publikationen sowie Beiträge an die Lebenshaltungskosten von Autorinnen und Autoren sind nicht möglich.
Werkbeiträge
Gesuchstellende Schriftstellerinnen und Schriftsteller müssen seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zürich haben.
Gesuche um Werkbeiträge müssen Textproben im Umfang von 20-30 Seiten sowie eine Beschreibung des Projektes und biografische Angaben zur Autorenschaft enthalten.
Eingabetermin für Gesuche um Werkbeiträge ist jeweils der 31. März.
Die Gesuche werden in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Literatur der Kulturförderungskommission beurteilt. Wichtigstes Kriterium für die Beurteilung ist die Qualität eines Textes.
Weitere Informationen
Kontakt Literatur
Sabina Brunnschweiler
Telefon
043 259 25 11
E-Mail
sabina.brunnschweiler@ji.zh.ch
