Leicht erhöhter Objektkredit 2011 für die Opernhaus Zürich AG

12.05.2011 - Medienmitteilung

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Der Regierungsrat hat zum letzten Mal einen Objektkredit für den Betrieb der Opernhaus Zürich AG auf der Grundlage des Rahmenkredits vom 30. Oktober 2006 freigegeben. Ab Inkrafttreten des Opernhausgesetzes am 1. Januar 2012 wird die Subventionierung des Hauses durch einen vom Kantonsrat im Rahmen des Budgets bewilligten Kostenbeitrag erfolgen.

Der Objektkredit von insgesamt 78‘453‘505 Franken berücksichtigt die im Rahmenkredit und im Subventionsvertrag vom 30. Januar 1995 vorgesehenen Teuerungsfaktoren sowie eine ausserordentliche Erhöhung des Betriebsbeitrages von zwei Millionen Franken. Gründe für diese Anhebung des Beitrags sind die wegen der Wirtschaftskrise, der Baustelle Opernhausparking und des bevorstehenden Intendantenwechsels entstandenen Mindereinnahmen.

Am 22. Dezember 2010 hatte der Regierungsrat den Objektkredit 2010 zudem um einen ausserordentlichen Beitrag von 4,3 Millionen Franken erhöht. Damit wurden, wie es der Rahmenkredit vorschreibt, die höheren Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 3,3 Millionen Franken, die sich aus der Umstellung der Vorsorgeeinrichtung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat ergeben, gedeckt und die Risikoanfälligkeit der Opernhaus Zürich AG gemindert, die in der Spielzeit 2009/10 einen Verlust von 4,92 Millionen Franken verkraften musste.

 

Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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