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Staatsbeiträge
Staatsbeiträge an Kulturinstitutionen im Kanton Zürich
Auf Grund des Kulturförderungsgesetzes vom 1. Februar 1970 kann der Kanton öffentliche und private Kulturinstitutionen mit Beiträgen mitfinanzieren.
Die Ausrichtung eines regelmässig wiederkehrenden Staatsbeitrages bedingt eine vom Regierungsrat bewilligte Beitragsberechtigung, welche auf maximal 8 Jahre befristet ist. Für das Opernhaus Zürich und das Theater Kanton Zürich bewilligte der Kantonsrat Rahmenkredite für die Spielzeiten 2006/07 bis 2011/12.
