Regionale Institutionen

Betriebsbeiträge an regionale kulturelle Institutionen

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 13. Januar 2010 entschieden, dass kulturelle Institutionen mit regionaler Ausstrahlung mit jährlichen Betriebsbeiträgen unterstützt werden können. Zu den möglicherweise unterstützungswürdigen Institutionen gehören feste Häuser, Veranstalter von Festivals oder Institutionen mit kantonsweiten Vermittlungs- oder Infrastrukturleistungen.


Entsprechend dem Legislaturziel des Regierungsrates, verstärkt herausragende Kulturangebote ausserhalb von Zürich und Winterthur zu fördern, können vorerst keine Gesuche von Institutionen aus diesen Zentrumsstädten entgegengenommen werden.


Für die Anerkennung der Beitragsberechtigung ist die Erfüllung folgender Kriterien notwendig:

  • Programmangebot: Die Institution verfügt über ein regelmässiges Programm mit rund 30 Veranstaltungen im Jahr.
  • Regionalität: Die Institution hat eine regionale Ausstrahlung, d. h. ein Einzugsgebiet über die Standortgemeinde hinaus.
  • Professionalität: Die Institution wird professionell geführt und programmiert. Dies gilt auch für die administrativen Belange.
  • Zugänglichkeit: Die Institution bzw. ihre Veranstaltungen sind für die Kantonsbevölkerung gut zugänglich.
  • Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit: Die Veranstaltungen werden in geeigneter Form angekündigt.
  • Kontinuität: Die Institution besteht seit mindestens drei Jahren und hat eine klar definierte Trägerschaft.
  • Planungshorizont: Die Institution kann geplante Aktivitäten für das Folgejahr und eine Grobplanung für das übernächste Jahr vorweisen.
  • Lokale Verankerung: Die Institution wird durch die Standortgemeinde oder lokale Gruppierungen angemessen finanziell oder infrastrukturell unterstützt.
  • Realistische Budgetierung: Die budgetierten Kosten der Institution sind angemessen, nachvollziehbar, zuverlässig und es liegt ein schlüssiges Finanzierungskonzept vor. Die Verteilung der Kosten auf verschiedene Träger ist ausgewogen.

 Für die Festlegung der Höhe der konkreten Beiträge werden sodann auch folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Offenheit: Die Institution stellt Räume und Infrastruktur auch nicht direkt kuratierten Gruppierungen zur Verfügung (z.B. Laienensembles, Kurse für Kinder, Jugendliche usw.).
  • Vermittlung: Die Institution bietet vermittelnde Angebote an (z.B. kulturpädagogische Angebote, Kurse usw.).
  • Programmvielfalt: Es werden Veranstaltungen in mindestens zwei Kultursparten (z.B. Theater und Musik) angeboten.
  • Eigenproduktionen: Die Institution ist nicht nur Veranstalter, sondern produziert auch eigene Angebote.

Institutionen, welche die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, können sich für eine erste Klärung der Berechtigung zu einer Gesuchseingaben an die Fachstelle Kultur wenden (Tel. 043 259 25 13).
Im Falle einer positiven Grundabklärung stellt die Fachstelle Kultur den interessierten Institutionen ein Gesuchsformular zu.