Institutionen

Staatsbeiträge an Kulturinstitutionen im Kanton Zürich

Auf Grund des Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens vom 1. Februar 1970 kann der Kanton öffentliche und private Kulturinstitutionen mit Beiträgen mitfinanzieren. Die Ausrichtung eines regelmässig wiederkehrenden Staatsbeitrages bedingt eine vom Regierungsrat bewilligte Beitragsberechtigung, welche auf maximal 8 Jahre befristet ist.

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Betriebsbeiträge an regionale Kulturinstitutionen

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 13. Januar 2010 entschieden, dass kulturelle Institutionen mit regionaler Ausstrahlung mit jährlichen Betriebsbeiträgen unterstützt werden können.

weitere Informationen zu den Betriebsbeiträgen an regionale kulturelle Institutionen.