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Der Kanton Zürich kann künftig verstärkt regionale kulturelle Institutionen ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur mit Betriebsbeiträgen unterstützen. In den Genuss dieser Fördermittel kommen beispielsweise Kulturzentren und Festivals mit zumindest regionaler Ausstrahlung. Die Neuerungen in der kantonalen Kulturförderung betreffen jedoch auch die finanzielle Unterstützung von Kulturprogrammen in den Gemeinden.
Ein Teil der zur Verfügung stehenden Mittel geht an herausragende kulturelle Institutionen mit gesamtkantonaler oder überkantonaler Bedeutung – solche Beiträge erhalten beispielsweise das Zürcher Theater Spektakel und die Zürcher Festspiele. Einen anderen Teil will der Regierungsrat Kulturinstitutionen mit regionaler Bedeutung zukommen lassen, die zum Erhalt und der Belebung der breiten Vielfalt des kulturellen Lebens ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur beitragen. Um einen Betriebsbeitrag zu beantragen, müssen die Kulturinstitutionen eine Reihe von Kriterien erfüllen. So müssen beispielsweise mindestens dreissig Veranstaltungen pro Beitragsperiode durchgeführt werden, die Institution muss professionell geführt und lokal verankert sein sowie eine hohe Kontinuität aufweisen. Wie der Regierungsrat in seinen Legislaturzielen 2007-2011 festhielt, soll das regionale Kulturschaffen vermehrt gestärkt werden. Diesem Ziel trägt die Regelung nun Rechnung. Sie hat zur Folge, dass vorerst keine solchen Gesuche aus den Zentrumsstädten Zürich und Winterthur entgegen genommen werden.
Die Neuerungen in der kantonalen Kulturförderung betreffen jedoch auch die Gemeinden, respektive deren eigene Kulturprogramme. Pro Gemeinde kann neu nur noch ein Gesuch pro Beitragsperiode eingereicht werden, es müssen mindestens acht Veranstaltungen pro Beitragsperiode stattfinden und sie müssen zu einem Saison- oder Jahresprogramm gebündelt werden. Gesuche für einzelne Veranstaltungen werden künftig nicht mehr entgegen genommen. Gleichzeitig werden nicht mehr nur finanzschwache Gemeinden berücksichtigt. Der Finanzkraft der Gemeinden wird zwar weiterhin Rechnung getragen, in Abweichung zum bisherigen Verfahren, wird sie jedoch weniger stark gewichtet. Stärker berücksichtigt werden hingegen das kulturelle Engagement der Gemeinden und die Qualität und Vielfalt des Kulturangebots. Neu können auch finanzstarke und kulturell initiative Gemeinden kantonale Beiträge erhalten, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Der Regierungsrat sieht vor, dass auch Beiträge auf Grund von interkantonalen Empfehlungen und Beiträge an Vereine und Verbände aus diesen Mitteln getätigt werden können, sofern sie definierte Kriterien erfüllen.
Umsetzung eines Kantonsratsbeschlusses Der Kantonsrat hatte am 25. August 2008 beschlossen, jährlich wiederkehrende Mittel in der Höhe von 5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für die Zusprechung von Betriebsbeiträgen zu Gunsten ausgewählter Kulturinstitutionen zur Verfügung zu stellen. Die Regierung hatte am 13. Januar 2010 die Kriterien definiert, welche die Kulturinstitutionen dafür zu erfüllen haben. In der Zwischenzeit hat die mit der Gesuchsbearbeitung befasste Fachstelle Kultur die Handhabe ausgearbeitet und die entsprechenden Informationen für potenzielle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller im Internet publiziert.
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